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Der EU Data Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Philip Hauri 20. Februar 2025
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Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Daten genutzt und geteilt werden. Mit dem EU Data Act, der ab September 2025 in Kraft tritt, legt die Europäische Union neue Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von nicht-personenbezogenen Daten fest. Besonders betroffen sind Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte, die sicherstellen müssen, dass Nutzende Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten erhalten.

Doch was bedeutet das konkret für Schweizer Unternehmen? Welche Herausforderungen bringt die neue Verordnung mit sich, und welche Chancen ergeben sich daraus? Dr. Ann-Katrin Michel, Ressortleiterin Technik bei Swissmem und Co-Leiterin des Praxiszirkels Data Act, gibt im Interview einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und erklärt, wie sich Unternehmen rechtzeitig vorbereiten können.

Was genau ändert sich mit dem Data Act?

Ann-Katrin Michel: Vereinfacht gesagt regelt der EU Data Act bzw. die Datenverordnung der EU die Nutzung und den Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten vernetzter Geräte. Besonders relevant ist, dass Nutzende von vernetzten Geräten (wie z.B. Maschinen oder IoT-Systemen) künftig ein Recht auf die von ihnen erzeugten Daten haben. Herstellerinnen und Anbieter, welche die Kontrolle über diese Daten haben, müssen diese Daten einfach und in nutzbarer Form bereitstellen. Zusätzlich gibt es klare Regeln für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden sowie neue Pflichten für Cloud-Dienste, um sogenannte "Vendor Lock-ins" zu vermeiden.

 

Ab wann ist der Data Act gültig?

Ann-Katrin Michel: Der Data Act wird im September 2025 wirksam, wobei es beispielsweise für den «(data) access by design» eine 32-monatige Übergangsfrist gibt. Unternehmen sollten sich jedoch frühzeitig darauf vorbereiten, da die Umsetzung technischer und organisatorischer Massnahmen Zeit und gegebenenfalls externe Expertise erfordert.

 

Wie betrifft der Data Act die Schweizer Hersteller?

Ann-Katrin Michel: Schweizer Unternehmen sind direkt betroffen, wenn sie vernetzte Produkte oder digitale Dienste in der EU anbieten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Plattformen die neuen Transparenz- und Datenzugangsregeln einhalten. Zudem kann der Data Act auch indirekt wirken, wenn europäische Geschäftspartner entsprechende Anforderungen weitergeben, beispielsweise bei der Komponentenlieferung.

 

Welche Chancen siehst Du?

Ann-Katrin Michel: Neben den umfangreichen Interoperabilitätsanforderungen bietet der Data Act auch Chancen. Unternehmen können neue datenbasierte Geschäftsmodelle entwickeln, indem sie beispielweise gesammelte Maschinendaten (besser) nutzen. Diese Daten können auch durch Maschinen anderer Hersteller generiert werden – der Data Act erlaubt Dritten in bestimmten Fällen ebenfalls einen Datenzugang.

 

Wie können sich Firmen aktuell vorbereiten?

Ann-Katrin Michel: Unternehmen sollten zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Exportieren Sie in die EU? Sind Ihre Produkte oder Services direkt oder indirekt betroffen? Dabei geht es einerseits um die konkreten Erzeugnisse, andererseits ist die Firmengrösse bzw. der Unternehmensumsatz ebenfalls relevant. Falls Sie vom Data Act betroffen sind, ist zu klären, welche Daten von den Nutzenden generiert werden und wie derzeit der Zugriff darauf möglich ist? Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Ihnen und Ihren Kunden? Danach sollten Sie ihre Vertragsgestaltung prüfen und gegebenenfalls anpassen. Technisch ist es wichtig, Schnittstellen zu identifizieren oder zu schaffen, um den Datenzugang wie gefordert zu ermöglichen.

 

Was ist aktuell noch unklar, wo gibt es noch Fragezeichen?

Ann-Katrin Michel: Einige Aspekte des Data Acts bleiben bisher unklar, wie beispielsweise die Beziehung zum Schutz des geistigen Eigentums: Wie lassen sich beispielsweise Maschinendaten entsprechend des Data Acts bereitstellen, ohne, dass grundlegende Firmen-IP offengelegt wird? Ein weiteres Beispiel ist die mögliche finanzielle Entschädigung beim Bereitstellen der Daten an Dritte. Deren Berechnung ist ebenfalls noch unklar. Ausserdem lassen zentrale Begriffe wie «Rohdaten» oder «vernetzte Produkte» noch einigen Interpretationsspielraum.

 

Wie unterstützt Swissmem/Next Industries?

Ann-Katrin Michel: Wir begleiten Unternehmen bei der Umsetzung des Data Act durch Seminare und Praxiszirkel und gezielte Kurzberatungen. Der Praxiszirkel zum Thema Data Act startet am 8. April 2025, aktuell sind vier Durchführungen bis November geplant. Dabei entwickeln Fachpersonen und Industrievertretende gemeinsam praxisorientierte Lösungen im Umgang mit dieser neuen Regulierung. Ausserdem lassen wir regelmässig neue Informationen seitens der EU einfliessen, sodass die Teilnehmenden einen aktuellen Überblick über die Anforderungen des Data Acts haben.

Veranstaltungen zum Thema

Nachfolgend werden kommende und bereits durchgeführte Veranstaltungen rund um das Thema Industrie 4.0 aufgelistet. Falls Sie weitere zum Thema passende Veranstaltungen kennen oder Ihre Veranstaltung aufgeführt haben möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: <link _self mail-link>info@industrie2025.ch.

  • 08.04.2025
    Veranstaltungen von Next IndustriesWeitere Veranstaltungen

    Praxiszirkel Data Act

    Zürich
     
Dr. Ann-Katrin Michel

Dr. Ann-Katrin Michel

Ressortleiterin Technik, Swissmem
a.michel@swissmem.ch

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